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SWK 14, 10. Mai 1994, Seite R 62

AgB: Abfindung anläßlich Ehescheidung

•Ein Abfindungsbetrag anläßlich der

Ehescheidungzur Abgeltung der vermögensrechtlichen Ansprüche der bisherigen Ehegattin aus deren Mitwirkung im Erwerb kam als außergewöhnliche Belastung in Frage — (§ 34 EStG 1972)

Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Innere Medizin. Seine Ehe wurde im Einvernehmen (§ 55 a Ehegesetz) geschieden. In der Vergleichsausfertigung vom selben Tag wurde festgehalten, daß sich der Beschwerdeführer verpflichte, zur Abgeltung sämtlicher vermögensrechtlicher Ansprüche der Gattin aus deren Mitwirkung im ehelichen Erwerb einen Betrag von 1 Million Schilling zu bezahlen. In der Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 1985 beantragte der Beschwerdeführer, diesen Betrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Es handle sich um einen Abgeltungsbetrag gemäß § 98 ABGB. Im Einkommensteuerbescheid anerkannte das Finanzamt die Zahlung nicht als außergewöhnliche Belastung. Die als Ordinationshilfe tätige ehemalige Gattin hatte ein Nettogehalt von monatlich ca. 17.000 S erhalten. Ein Abgeltungsbetrag im Sinne des § 98 ABGB stehe daher nicht zu.

In der Berufung wird vorgebracht, die ehemalige Gattin habe über die Beistandspflicht des § 90 ABGB hinaus im Rahmen eines Dienstverhältnisses zum Beschwerdeführer Lei...

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