Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Landwirtschaftliche Nutzfläche: Neueinschätzung
•Eine
Neueinschätzungvon landwirtschaftlichen Nutzflächen ist durchzuführen, wenn eine wesentliche und nachhaltige Änderung der Ertragsfähigkeit eingetreten ist — (§ 1 Abs. 2 Bodenschätzungsgesetz), (Abweisung)
()