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Sonderbetriebseinnahmen bei Anleihe
•Sonderbetriebseinnahmen bei Anleihe (§ 23 Z 2 EStG 1988)
(BMF) — Es ist zu unterscheiden, ob die Anleihezeichnung durch Mitunternehmer der emittierenden Gesellschaft oder durch gesellschaftsfremde Personen erfolgt. Denn im Falle der Anleihezeichnung durch Mitunternehmer der emittierenden Gesellschaft ist grundsätzlich von einer Art gesellschaftsrechtlich bedingter Kreditgewährung des Gesellschafters an die Gesellschaft auszugehen. Eine solche gesellschaftsrechtliche Beziehung hat zur Folge, daß die von den Gesellschaftern vereinnahmten Anleihezinsen als Gewinnanteile der Gesellschafter zu erfassen sind (§ 23 Z 2 EStG 1988); dies auch dann, wenn die Verzinsung der Anleihe zu dem allgemeinen Geschäftsverkehr entsprechenden Bedingungen vorgenommen wird. Eine Ausnahme von der Anwendung des § 23 Z 2 EStG 1988 ist im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung nur in Fällen denkbar, in denen die Anleihezeichnung im Rahmen eines vom Gesellschafter selbständig unterhaltenen Betriebes erfolgt. (