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Arbeitnehmerwechsel in eine Privatstiftung mit Übernahmeder Pensionsverpflichtungen
der Pensionsverpflichtungen (§ 14 EStG)
(BMF) — 1. Ein Wechsel des Arbeitsverhältnisses mit Übernahme der Pensionsverpflichtungen durch den neuen Arbeitgeber vom Standpunkt der Gewinnermittlung fällt unter § 14 Abs. 9 EStG 1988.
Nicht angesprochen vom § 14 Abs. 9 ist der frühere Arbeitgeber. Dieser entledigt sich seiner Verpflichtung durch Zahlung einer Vergütung an den Nachfolgearbeitgeber, sodaß der gewinnerhöhenden Rückstellungsauflösung die steuerwirksame Einstellung einer Verbindlichkeit gegenüberzustellen ist.
Sollte der übernehmende Arbeitgeber ein buchführender Gewinnermittler sein, ist für ihn § 14 Abs. 9 maßgebend (siehe dazu Abschn. A Pkt. 2 Abs. 5 des Durchführungserlasses, AÖFV Nr. 216/1992). Sollte er kein solcher Gewinnermittler oder überhaupt kein Betriebsinhaber sein, stellen sich die Fragen einer Pensionsvorsorge i. S. d. § 14 Abs. 7 EStG nicht. Der Vergütungsbetrag fällt nur soweit unter die Steuerpflicht, als das Dienstverhältnis im Rahmen einer steuerpflichtigen Einkunftsquelle zu Betriebsausgaben (eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners) oder zu Werbungskosten (etwa aus Vermietung und Verpachtung) führt.
Die vorstehenden Überlegungen gelten grundsätzlich auch für eine das Dienstverhältnis übernehmende Privat...