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SWK 10, 25. April 1994, Seite R 38

Geldspielautomaten: Schätzung

• Die mit aufgestellten Geldspielautomaten erzielten Umsätze und Gewinne sind zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige keine Aufzeichnungen über die Aufstellorte, Aufstelldauer, Stehzeiten, Einspielungen, Reparaturhäufigkeit, eingestellte Gewinnchancen usw. vorlegt — (§ 184 Abs. 3 BAO), (Abweisung)

(, AW 89/13/0009)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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