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Geldspielautomaten: Schätzung
• Die mit aufgestellten Geldspielautomaten erzielten Umsätze und Gewinne sind zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige keine Aufzeichnungen über die Aufstellorte, Aufstelldauer, Stehzeiten, Einspielungen, Reparaturhäufigkeit, eingestellte Gewinnchancen usw. vorlegt — (§ 184 Abs. 3 BAO), (Abweisung)
(, AW 89/13/0009)