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SWK 10, 25. April 1994, Seite R 35

Krankenbeförderung Wien: Gebühren

• In einem Bescheid betreffend Gebühren für den Wiener öffentlichen Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst ist eine klare tatbestandsmäßige Zuordnung des Sachverhaltes zum Rettungsdienst oder Krankenbeförderungsdienst erforderlich — (§ 6 Gebühren für den öffentlichen Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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