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Krankenbeförderung Wien: Gebühren
• In einem Bescheid betreffend Gebühren für den Wiener öffentlichen Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst ist eine klare tatbestandsmäßige Zuordnung des Sachverhaltes zum Rettungsdienst oder Krankenbeförderungsdienst erforderlich — (§ 6 Gebühren für den öffentlichen Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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