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SWK 10, 25. April 1994, Seite R 35
Grundsteuerbefreiung Stmk.
• Wenn mit einem rechtskräftigen Bescheid die Grundsteuerfreiheit für ein Objekt widerrufen worden ist, ist eine neuerliche Befreiung ausgeschlossen — (§ 2 Stmk. Grundsteuerbefreiungsgesetz), (Abweisung)
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