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SWK 10, 25. April 1994, Seite B 34

So haben die Arbeitsgerichte entschieden

Aus den sozialpolitischen Informationen der Wiener Handelskammer

• Dienstnehmerhaftpflicht — Beginn der Verfallsfrist

Ist ein durch einen Arbeitnehmer verursachter Schaden und dessen Zurechnung erst im Zuge einer Lohnsteuerprüfung durch eine dadurch ausgelöste Betriebsprüfung in einer Weise hervorgekommen, die eine erfolgreiche Prozeßführung ermöglicht, läuft die Frist zur Geltendmachung dieses Schadens nach § 6 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz ab diesem Zeitpunkt. (Zu § 6 DNHG; 9 Ob A 322/92)

• Entlassung — geduldete Unregelmäßigkeiten

Ein Arbeitgeber, der Privatnutzung des Firmen-PKW gestattet hat und trotz Kenntnis der Benützung des Firmenfahrzeuges für Pfuscherarbeiten dem Arbeitnehmer nicht einmal Konsequenzen angedroht hat, kann ein gegenüber den bisherigen Verstößen nicht schwerwiegenderes Verhalten nicht zum Anlaß einer sofortigen Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund nehmen. (Zu § 82 lit. e GewO 1859; 9 Ob A 254/92)

• »Selbstkündigung« statt Entlassung

Ist der Arbeitgeber berechtigt gewesen, das Dienstverhältnis durch Entlassung sofort aufzulösen, kann sich der Arbeitnehmer nicht mit Erfolg darauf berufen, der Arbeitgeber habe auf ihn einen ungerechtfertigten Druck hinsichtlich seiner Kündigung ausgeübt.

(Zu § 870 ABGB, § 27 AngG;

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