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So haben die Arbeitsgerichte entschieden
Aus den sozialpolitischen Informationen der Wiener Handelskammer
• Dienstnehmerhaftpflicht — Beginn der Verfallsfrist
Ist ein durch einen Arbeitnehmer verursachter Schaden und dessen Zurechnung erst im Zuge einer Lohnsteuerprüfung durch eine dadurch ausgelöste Betriebsprüfung in einer Weise hervorgekommen, die eine erfolgreiche Prozeßführung ermöglicht, läuft die Frist zur Geltendmachung dieses Schadens nach § 6 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz ab diesem Zeitpunkt. (Zu § 6 DNHG; 9 Ob A 322/92)
• Entlassung — geduldete Unregelmäßigkeiten
Ein Arbeitgeber, der Privatnutzung des Firmen-PKW gestattet hat und trotz Kenntnis der Benützung des Firmenfahrzeuges für Pfuscherarbeiten dem Arbeitnehmer nicht einmal Konsequenzen angedroht hat, kann ein gegenüber den bisherigen Verstößen nicht schwerwiegenderes Verhalten nicht zum Anlaß einer sofortigen Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund nehmen. (Zu § 82 lit. e GewO 1859; 9 Ob A 254/92)
• »Selbstkündigung« statt Entlassung
Ist der Arbeitgeber berechtigt gewesen, das Dienstverhältnis durch Entlassung sofort aufzulösen, kann sich der Arbeitnehmer nicht mit Erfolg darauf berufen, der Arbeitgeber habe auf ihn einen ungerechtfertigten Druck hinsichtlich seiner Kündigung ausgeübt.
(Zu § 870 ABGB, § 27 AngG;