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Anspruchsverzinsung bei Kassation eines BFG-Erkenntnisses
AVR 2022/10
Es entspricht der Ansicht der Literatur, dass insbesondere auch eine Aufhebung einer Entscheidung durch den VwGH zu einer zinsenrelevanten Nachforderung oder Gutschrift führen kann […]. Der VwGH schließt sich dieser Ansicht […] an […].
Sachverhalt: Strittig war die Höhe von Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO, daher ist kurz der Verfahrensgang betreffend die zinsmaßgebliche Abgabe (Einkommensteuer 2013) wiederzugeben: Mit Bescheid vom erfolgte die Arbeitnehmerveranlagung des Revisionswerbers für das Jahr 2013. Die Einkommensteuer wurde mit 4.480 € festgesetzt und eine Abgabennachforderung in selber Höhe ausgewiesen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom wurde die Einkommensteuer mit –110 € festgesetzt, nach Vorlage an das BFG wurde die Einkommensteuer mit Erkenntnis vom mit –1.031 € festgesetzt. Mit Erkenntnis vom hob der VwGH das vorgenannte Erkenntnis des BFG auf, mit Erkenntnis des wurde die Einkommensteuer im zweiten Rechtsgang schließlich endgültig mit 145 € festgesetzt.
Mit Bescheid vom setzte das Finanzamt Anspruchszinsen betreffend Einkommensteuer 2013 iHv 74,06 € fest. Die Bemessungsgrundlage (1.176 €) wurde durch Gegenüberstellung der...