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VfGH: Verfahrenshilfe nicht nur bei komplexen Rechtsfragen – § 292 BAO verfassungskonform
AVR 2020/14
Die Wendung „dass zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen“ erfordert und erlaubt eine Prüfung, ob im konkreten Einzelfall für den Antragsteller besondere Schwierigkeiten bestehen. Dabei sind alle Umstände des Falles wie der Streitgegenstand, die begründeten Erfolgsaussichten des Rechtsschutzsuchenden, die Bedeutung des Rechtsstreites für diesen, die Komplexität des geltenden Rechtes und des anwendbaren Verfahrens sowie die Fähigkeiten des Rechtsschutzsuchenden, sein Anliegen wirksam zu verteidigen, abzuwägen.
Anlassfall und Prüfungsbeschluss: Mit , wurde ein Verfahrenshilfeantrag des Beschwerdeführers abgewiesen. Eine besonders komplexe Rechtsfrage lag im gegenständlichen Beschwerdeverfahren über den Einkommensteuerbescheid 2012 unstrittig nicht vor, woraus das BFG die Schlussfolgerung zog, dass eine zur Gewährung von Verfahrenshilfe vorausgesetzte „besondere Schwierigkeit rechtlicher Art“ iSd § 292 Abs 1 BAO nicht vorliege.
Der Beschwerdeführer sah...