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Sammelerlässe zur Auslegung des DBA Deutschland
, 2021-0.410.198, BMF-AV 2021/81.
Dieser Erlass gibt das Ergebnis einer am zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung nach Art 25 Abs 3 DBA Deutschland wieder. 19 Erlässe aus den Jahren 1964 bis 1997 werden zur Verwaltungsvereinfachung im Sinne einer Erlassbereinigung durch gegenständlichen Erlass aufgehoben, da die darin vertretenen Auffassungen zur Auslegung des DBA Deutschland vor dem Hintergrund der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland jeweils überholt sind.
, 2021-0.412.101, BMF-AV 2021/82.
In Umsetzung der Konsultationsvereinbarung werden mit diesem Erlass einzelne zuvor mit Deutschland abgestimmte Auslegungsfragen aufgehoben.