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Entgeltfortzahlungspflicht nach § 8 Abs 4 AngG im Hinblick auf die Wochengeldfalle
Art 3 des Begutachtungsentwurfs zu einem Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, und das Angestelltengesetz geändert werden, online abrufbar unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00167/fna me_480219.pdf.
In den Praxis-News vom August 2015 (ASoK 2015, 317 f) wurde ausführlich über die Frage einer Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der sogenannten „Wochengeldfalle“ berichtet. Dabei wurde die Meinung vertreten, dass der Entgeltanspruch des § 8 Abs 4 AngG für den Zeitraum von sechs Wochen nach der Geburt nicht nur gegenüber dem Wochen-, sondern auch gegenüber dem Kinderbetreuungsgeld subsidiär sein sollte.
Im oben angeführten Gesetzesentwurf wurde dies ausdrücklich festgelegt: Kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht demnach für Zeiten, während derer ein Anspruch auf Wochengeld oder ASVG-Krankengeld oder Kinderbetreuungsgeld nach dem KBGG besteht.
In der Regierungsvorlage zur angeführten Gesetzesänderung (RV 904 BlgNR 25. GP) ist diese Regelung allerdings nicht mehr enthalten. Man darf gespannt sein, wie es in der Sache „Entgeltfortzahlung und Wochengeldfalle“ weiter geht.