Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ergänzung des Erlasses zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
, 2021-0.176.666, BMF-AV 2021/30.
Übergangsbestimmung für Barumsätze betreffend Umsätze im Zeitraum nach dem und vor dem (BGBl I 2021/3 und BGBl II 2021/83)
Ergänzung zu Abschnitt 3.3.4. Signatur- bzw Siegelerstellung des Erlasses des BMF-010102/0007-I/8/2019:
Umsätze, welche nach den Übergangsbestimmungen gemäß § 28 Abs 52 UStG einem ermäßigten Steuersatz unterliegen, welcher von den Steuersätzen gemäß § 10 UStG abweicht, sind einem Betrag-Satz oder mehreren Betrag-Sätzen zuzuordnen. Die gewählte Alternative ist zu dokumentieren. Sofern bei Verwendung mehrerer Registrierkassen durch einen Unternehmer unterschiedliche Alternativen zum Einsatz kommen, ist pro Registrierkasse zu dokumentieren, welche Alternative gewählt wurde.
Ergänzung zu Abschnitt 4.4.6. Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen (ab 2017) des Erlasses des BMF-010102/0007-I/8/2019:
Umsätze, welche nach den Übergangsbestimmungen gemäß § 28 Abs 52 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 5 % unterliegen, sind unter diesem ermäßigten Steuersatz auszuweisen. Es bestehen keine Bedenken, wenn dieser Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von 5 % durch eine entsprechende Textanmerkung auf dem Beleg erfolgt, oder ei...