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Wiederaufnahme: Kenntnisstand der „abgabenfestsetzenden Stelle" ist maßgeblich
AVR 2022/13
Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln bezieht sich […] auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres. Entscheidend ist, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren.
Sachverhalt: Im Zeitraum 2. 2. 2016 bis fand eine Außenprüfung gemäß § 147 BAO betreffend die Einkommensteuer 2014 des Revisionswerbers statt. Am brachte der Prüfer die (vorläufigen) Feststellungen dem Revisionswerber schriftlich zur Kenntnis und ersuchte um Aufklärung zu einzelnen Besprechungspunkten. Mit Erstbescheid vom wurde die Einkommensteuer 2014 erklärungsgemäß (entsprechend der bereits vor Prüfungsbeginn eingebrachten Einkommensteuererklärung 2014) veranlagt. Mit Bescheid vom wurde das ...