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Der Umfang der Gesetzgebungskompetenz des Bundes aufgrund von § 7 Abs 6 F-VG
Verfassungsrechtliche Überlegungen aus Anlass des Wiener COVID-19-Ratenzahlungsmodells
Der Wiener Landesgesetzgeber hat seit dem Jahr 2020 wiederholt ausdrücklich von der BAO abweichende Bestimmungen des WAOR betreffend Stundungen und Ratenzahlungen beschlossen. Die Bundesregierung hegt zumindest gegen den letzten dieser Landtagsbeschlüsse verfassungsrechtliche Bedenken.Staringer hat im letzten AVR-Heft erstmals eine verfassungsrechtliche Einordnung einer dieser landesgesetzlichen Bestimmungen versucht. In diesem Beitrag soll nunmehr eine tiefergehende verfassungsrechtliche Analyse der von Staringer aufgeworfenen Fragestellungen erfolgen.
1. Vorbemerkung
Die im Folgenden zu besprechenden Bestimmungen des WAOR sind ausnahmslos durch die COVID-19-Pandemie veranlasst und vom Gedanken geleitet, in der Krisenzeit einerseits die Wiener Abgabenverwaltung funktionsfähig zu erhalten und andererseits den Wiener Abgabepflichtigen die Erfüllung ihrer abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erleichtern oder überhaupt zu ermöglichen. Die hier interessierenden Bestimmungen sind allesamt befristet erlassen worden und in ihrem sachlichen Anwendungsbereich auf die COVID-19-Pandemie bzw die Bekämpfung ihrer (finanziellen) Folgen ausgerichtet. Nicht nur inhaltlich, sondern auch prozessual war ...