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AVR 5, Oktober 2022, Seite 218

Verjährung: „Gutschrift“ iSd § 209a Abs 4 BAO auch lediglich bei vortragsfähigem Verlust

AVR 2022/18

S. 218§ 209a Abs 4 BAO

Dem VwGH hat es […] für das Tatbestandsmerkmal „Gutschrift“ iSd § 209a Abs 4 BAO ausgereicht, dass durch die Änderung des Körperschaftsteuerbescheids der mitbeteiligten GmbH ein Verlust ausgewiesen wird, der sich potenziell in Zukunft steuermindernd auswirkt.

Sachverhalt: Mit dem am erlassenen Körperschaftsteuerbescheid 2010 wurde bei der mitbeteiligten GmbH die Tangente aus einer Mitunternehmerschaft mit 0 € berücksichtigt, woraus sich ein Einkommen in Höhe von 0 € ergab. Nachdem am eine Feststellungserklärung 2010 der Mitunternehmerschaft eingebracht worden war, wurde mit Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO vom selben Tag der mitbeteiligten GmbH hingegen eine negative Tangente (etwa –550.000 €) zugewiesen. Eine unstrittig nach § 295 Abs 1 BAO amtswegig durchzuführende Änderung des abgeleiteten Körperschaftsteuerbescheids 2010 unterblieb. Um die Abänderung des Körperschaftsteuerbescheids 2010 durchzusetzen, erhob die Revisionswerberin schließlich am Säumnisbeschwerde gemäß § 284 Abs 1 BAO.

Das BFG wies diese Säumnisbeschwerde zunächst wegen eingetretener Festsetzungsverjährung ab, weil die Körperschaftsteuer 2010 bereits mit Ablauf des Jahres 2016 verjährt wäre und auch kein Fall des § 209a BAO vorliege. Weder...

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