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Die kurzfristige Beschäftigung im deutschen Sozialversicherungsrecht
Ein mögliches Vorbild für Österreich?
Seit einigen Jahren wird in Österreich die in Deutschland geltende Regelung über die kurzfristige Beschäftigung mit großer Aufmerksamkeit beobachtet. Für Beschäftigungen, die dieser Regelung unterliegen, besteht – kurz gesagt – keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung. Der Begutachtungsentwurf zum Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 (SRÄG 2015) bietet Anlass, diese Regelung überblicksweise vorzustellen und die Möglichkeit zu thematisieren, eine derartige Bestimmung in den österreichischen Rechtsbestand aufzunehmen.
1. Geringfügige Beschäftigung und die Rechtsfolgen
Sedes materiae ist § 8 Sozialgesetzbuch, Viertes Buch (SGB IV), wonach die geringfügige Beschäftigung zweierlei Ausprägungen kennt: Einerseits liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt. Diese Regelung (auch: geringfügig entlohnte Beschäftigung) findet in der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs 2 ASVG eine prinzipielle Entsprechung im österreichischen Sozialversicherungsrecht. § 8 Abs 1 SGB IV enthält darüber hinaus aber noch einen zweiten Tatbestand, wonach eine geringfügige Beschäfti...