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AuslBG: Erleichterungen für den unternehmens- bzw konzerninternen Transfer von Schlüsselarbeitskräften
Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, BGBl I 2017/66.
Ein wesentlicher Punkt der letzten Reform des AuslBG (die allerdings noch nicht beschlossener fremden- bzw aufenthaltsrechtlicher Änderungen im Rahmen des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2017 bedarf) betrifft die Umsetzung der ICT-Richtlinie (Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers, ABl L 157 vom , S 1; ITC steht für intra-corporate transferees). Diese hat die Zielsetzung, den
vorübergehenden unternehmens- bzw konzerninternen Transfer
von drittstaatsangehörigen Schlüsselarbeitskräften (Führungskräften, Spezialisten und Trainees mit einem Hochschulabschluss)
durch in Drittstaaten ansässige internationale Unternehmen
in eine EU-Niederlassung
zu erleichtern.
Wenn solche Schlüsselarbeitskräfte direkt vom Drittstaat nach Österreich transferiert werden, dann kommt ein dem Rot-Weiß-Rot-Karten-Verfahren nachgebildetes Verfahren zur Anwendung. Voraussetzung für die Erlangung einer ICT-Aufenthaltsbewilligung ist unter anderem, dass eine bestimmt...