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ZWF 6, November 2017, Seite 287

Vertretbare Rechtsansicht und Abgabenhinterziehung

ZWF Redaktion

§§ 8, 33 FinStrG

Aigner/Bräumann/Kofler/Tumpel, Vertretbare Rechtsansicht: In welchen Fällen kann sie eine Strafbarkeit im Finanzstrafrecht verhindern? StAW 2017, 131

Die Frage der „Vertretbarkeit“ der vom Steuerpflichtigen befolgten (und zu einem objektiv rechtswidrigen Ergebnis führenden) Rechtsansicht im Finanzstrafrecht hänge nach Ansicht der Autoren nicht alleine von deren methodisch-inhaltlicher Qualität ab. Entscheidend sei vielmehr, ob der Steuerpflichtige „ruhigen Gewissens“ auf das Zutreffen seiner Auslegung vertrauen konnte. Nur in diesem Rahmen könne auch die Auslegungsqualität zu würdigen sein. Sobald der Steuerpflichtige jedoch – auch bei stichhaltiger Interpretation und Stütze im Fachschrifttum – an der Akzeptanz seiner Auffassung durch die Behörde zweifelt oder nach der ihm zumutbaren Sorgfalt zweifeln muss, könne von einer „Vertretbarkeit“ in diesem Sinne nicht mehr ausgegangen werden.

Anmerkung

Die Autoren gehen im Ergebnis in ihrer Analyse zutreffend davon aus, dass ein Abgabepflichtiger, der eine unzutreffende Rechtsansicht im Glauben anwendet, dass sie vertretbar sei, aber gleichzeitig an der Richtigkeit seiner Auffassung insb im Hinblick auf die Kenntnis der gegentei...

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