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Beschuldigtenvernehmung; Rechtsbeistand
§§ 59, 164 Abs 2 StPO; Art 6 Abs 3 lit c EMRK; RL 2013/48/EU
Atzl, Effektive Strafverteidigung – Implementierung im Rahmen von Festnahme bzw erster Beschuldigtenvernehmung in der StPO? ÖJZ 2017, 815
Der Beitrag behandelt das Recht, einen Verteidiger zur Vernehmung beizuziehen und geht dabei auf die aktuelle Judikatur des EGMR sowie der Rechtslage in Deutschland und der Schweiz ein. Es wird kritisch festgestellt, dass die Strafprozessrechtsänderungsgesetze 2016 hinter den Anforderungen der von der EU zur Präzisierung der Judikatur des EGMR zu Art 6 Abs 3 lit c EMRK erlassenen Rechtsbeistands-RL (RL 2013/48/EU) bleiben. So werden der Anwendungsbereich der Beschränkung des Verteidigerkontakts auf eine allgemeine Rechtsauskunft und die Möglichkeit, den Verteidiger von der Beschuldigtenvernehmung auszuschließen, als zu weit formuliert angesehen. Des Weiteren wird das in § 164 StPO verankerte Beteiligungsverbot des Verteidigers als problematisch angesehen, weil fraglich ist, ob dieses generelle Verbot mit der Rechtsbeistands-RL konform geht.