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ZWF 6, November 2017, Seite 256

Entschiedene Rechtssache; Ausgeschlossenheit; gemeinsame Verfahrensführung

ZWF 2017/68

§ 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG; §§ 43, 46 StPO

Im Hinblick auf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren geht der VfGH in zwischenzeitig stRsp (nur) dann vom Vorliegen einer „in erster Instanz entschiedenen Rechtssache“ und damit von der Zulässigkeit eines Parteiantrags eines Angeklagten aus, wenn der betreffende Akt nicht (mehr) durch Rechtsmittel gegen das aufgrund der Anklage im Hauptverfahren ergehende (kondemnierende) Urteil angefochten werden kann (). Ein solcher Fall ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn der Beschuldigte bzw Angeklagte die Möglichkeit hat, jenen Antrag, dem im Ermittlungsverfahren nicht stattgegeben wurde, während einer allfälligen Hauptverhandlung neuerlich zu stellen und die Verweigerung dieses Begehrens im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil geltend zu machen.

Die vom VfGH zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und zur Hauptverhandlung entwickelten Überlegungen gelten auch für das hier maßgebliche Stadium des (Haupt-)Verfahrens nach Anklageerhebung und vor Beginn der Hauptverhandlung.

Die Mitwirkung eines behauptetermaßen ausgeschlossenen oder befangenen Richters kann im schöffengerichtlichen Verfahren mittels Nicht...

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