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ZWF 6, November 2022, Seite 278

Wertung fehlender Schuldeinsicht bei der Strafbemessung

ZWF 2022/65

§§ 281 Abs 1 Z 11, 290 StPO

Die Wertung der fehlenden Schuldeinsicht des Angeklagten als eine für die Strafbemessung entscheidende Tatsache stellt eine unrichtige Gesetzesanwendung dar.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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