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Beurteilung der subjektiven Tatseite bei Sachverhalten rund um Auslandseinkünfte (Teil II)
Aufbauend auf dem ersten Teil dieses Beitrags, der sich mit der Erörterung der Entscheidung des , befasste, dokumentiert dieser Beitrag anhand eines weiteren Sachverhalts mit Auslandsbezug die entscheidungsrelevanten Kriterien, denen zufolge das BFG in seiner Beweiswürdigung das Vorliegen einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung bejahte. Intention ist es, unter Berücksichtigung einschlägiger Entscheidungen einen für das Vorliegen des Tatbestands der Abgabenhinterziehung mit Auslandsbezug maßgebenden Kriterienkatalog herauszuarbeiten.
1. Der Fall
In der Entscheidung des , gelangt die Anwendung der um weitere fünf Jahre verlängerten Festsetzungsverjährungsfrist bei Vorliegen des Hinterziehungstatbestands zur Prüfung.
Ein österreichischer Staatsbürger, der aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit als Geschäftsführer und Manager zahlreicher namhafter ausländischer Hotelketten mehr als 15 Jahre in Amerika gelebt hat, kehrte kurz vor seinem Pensionsalter nach Österreich zurück. Während seiner Ansässigkeit in Amerika eröffnete er US-Wertpapierdepots bei unterschiedlichen amerikanischen Banken, bezog Erträge von ausländischen In...