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ZWF 6, November 2022, Seite 254

Strafschärfung bei Rückfall; Änderung der Strafdrohung bei bestimmten Gewalttaten

ZWF 2022/62

§§ 39, 39a StGB

(= RIS-Justiz RS0134046)

§ 39 StGB kann neben § 39a StGB zur Anwendung kommen. In diesen Fällen kommt es zur Anhebung der Mindeststrafdrohung und der Obergrenzen.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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