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Update zur Checkliste zu den Russland-Sanktionen für rechtsberatende Berufe
Gravierende Verschärfung der Rechtslage
Erst kürzlich hat der Autor einen Überblick zu Russland-Sanktionen veröffentlicht (Checkliste zu den Russland-Sanktionen für rechtsberatende Berufe, ZWF 2022, 172), der jedoch aufgrund jüngst vorgenommener Verschärfungen der Rechtslage schon wieder aktualisierungsbedürftig ist. Da die Neuerungen den Kernbereich der Dienstleistungen rechtsberatender Berufe betreffen, soll diesem Umstand mit dem vorliegenden Update Rechnung getragen werden. Im Übrigen sei auf die Checkliste in ZWF 2022, 172, verwiesen.
1. Verbot aller Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschafts- und Abschlussprüfung, Buchhaltung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und PR-Beratung
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Gilt gegenüber: | ||
Dieses in Art 5n Abs 1 VO (EU) 833/2014 normierte Verbot gilt gegenüber der Regierung Russlands und allen in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen. Das Verbot erfasst aber nicht nur die unmittelbare Dienstleistungserbringung an diese, sondern auch mittelbar erbrachte Dienstleistungen. Verboten sind also auch Dienstleistungen an andere Auftraggeber, wenn sie der Regierung Russlands oder in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen zugutekom... |