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Neuerliche Verschiebung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung
Art 2 Z 3 des Bundesgesetzes, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, BGBl I 2017/66.
Das Inkrafttreten der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung wurde – neuerlich – vom auf den verschoben. Dies soll gewährleisten, dass die für die Umsetzung notwendige Schaffung der technischen Voraussetzungen durch den Hauptverband und die Erstellung entsprechender Produkte durch die Lohnsoftware-Hersteller rechtzeitig erfolgen.