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III. Beschäftigungsaktion 20.000
Mit dem im Sozialausschuss des Nationalrats am angenommenen Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, soll in § 13 Abs 4 AMPFG die gesetzliche Grundlage für die sogenannte Beschäftigungsaktion 20.000 geschaffen werden (IA 2169/A 25. GP; AB 1686 BlgNR 25. GP). Demnach sollen für Beihilfen und Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine sowie in Unternehmen für über 50-jährige Langzeitbeschäftigungslose ab Juli 2017 bis zum bis zu 778 Mio Euro bereitgestellt werden. Eine erste Evaluierung hat bis Ende 2018 zu erfolgen.
Die Änderung soll mit in Kraft treten. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.