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ZWF 5, September 2019, Seite 215

Schätzung im Steuerstrafverfahren

ZWF Redaktion

§ 33 FinStrG

Reichling, Voraussetzungen und Grenzen von Schätzungsbefugnissen im Steuerstrafverfahren, Wistra 2019, 222

Die Ausführungen zur Schätzung im deutschen Steuerstrafverfahren sind vor allem in folgenden Punkten auch für Österreich interessant:

  • Eine Schätzung kommt im Steuerstrafverfahren nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, aber ungewiss ist, welches Ausmaß die Besteuerungsgrundlagen haben, weil für eine genaue Berechnung aussagekräftige Beweismittel, also insb Belege und Aufzeichnungen, fehlen. Damit wird klargestellt, dass eine Schätzung nur der Höhe nach und nicht dem Grunde nach zulässig ist.

  • Was sich ohne Schwierigkeiten exakt bestimmen lässt, darf nicht geschätzt werden, wenngleich verfahrensökonomische Gesichtspunkte sehr wohl zu berücksichtigen sind.

  • Die übliche Praxis, das Schätzungsergebnis der Finanzbehörde durch das Strafgericht zu übernehmen und pauschal durch einen Sicherheitsabschlag zu reduzieren, sei unzulässig (ähnlich ).

  • Beim Grundsatz in dubio pro reo handelt es sich nicht um eine Beweiswürdigungsregel, die das Gericht zwingt, von der für den Beschuldigten günstigsten Varia...

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