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Revision, Zulässigkeitsgründe, Verfolgungsverjährung
ZWF 2019/62
Art 133 Abs 4 B-VG; § 31 VStG; § 28 Abs 3, 34 Abs 1 VwGG
Wenn in den Revisionszulässigkeitsgründen gerügt wird, dass keine rechtzeitige Verfolgungshandlung stattgefunden habe, wäre auch darzulegen gewesen, wann nach Auffassung des Revisionswerbers die Verfolgungsverjährungsfrist begonnen und wann diese geendet hat.