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ZWF 5, September 2019, Seite 190

Revision, Zulässigkeitsgründe, Verfolgungsverjährung

ZWF 2019/62

Art 133 Abs 4 B-VG; § 31 VStG; § 28 Abs 3, 34 Abs 1 VwGG

Wenn in den Revisionszulässigkeitsgründen gerügt wird, dass keine rechtzeitige Verfolgungshandlung stattgefunden habe, wäre auch darzulegen gewesen, wann nach Auffassung des Revisionswerbers die Verfolgungsverjährungsfrist begonnen und wann diese geendet hat.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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