Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
ZWF 5, September 2019, Seite 190
Außerordentliche Strafmilderung, Einstellung des Verfahrens, Revision, Zulässigkeitsgründe
ZWF 2019/59
§§ 20, 45 Abs 1 Z 4 VStG
Der Frage, ob die besonderen Umstände des Einzelfalls eine außerordentliche Milderung der Strafe nach § 20 VStG bzw eine Einstellung nach § 45 Abs 1 Z 4 VStG gerechtfertigt hätten, kommt idR keine grundsätzliche Bedeutung zu.