zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 5, September 2019, Seite 188

Verjährung, Einziehung, Verfall, vorbeugende Maßnahmen

ZWF 2019/48

§ 33 Abs 2 MedienG; § 57 Abs 4 StPO

; RIS-Justiz RS0132570

Obgleich die Einziehung (Löschung) nach § 33 MedienG (auch) den Charakter einer vorbeugenden bzw sichernden Maßnahme hat, tritt § 57 Abs 4 StGB gegenüber der Spezialvorschrift des § 33 Abs 2 MedienG, die die Einziehung im selbständigen Verfahren auch im Fall der Verjährung der Strafbarkeit der dem Medieninhaltsdelikt zugrunde liegenden Tat zulässt, zurück, womit – in Bezug auf den zur Privatanklage Berechtigten nur bei Einhaltung der in § 33 Abs 3 MedienG genannten Frist – die Einziehung im objektiven Verfahren unabhängig von der allfälligen Verjährung der Strafbarkeit der Tat möglich ist. Eine Urteilsveröffentlichung im selbständigen Verfahren (§ 34 Abs 3 MedienG) nach dem Eintritt der Verjährung der Strafbarkeit der dem Medieninhaltsdelikt zugrunde liegenden Tat ist hingegen nicht zulässig.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
Daten werden geladen...