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Verteidigungskosten betr Geldbußen aus EU-Wettbewerbsverstößen bei KapGes
Laudacher, Abzugsfähigkeit von Verteidigungskosten im Zusammenhang mit einem EU-Wettbewerbsverstoß, SWK 29/2016, 1240
Verteidigungskosten betr Geldbußen aus EU-Wettbewerbsverstößen bei Kapitalgesellschaften sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Der Vorsteuerabzug aus diesen Verteidigungskosten ist somit gleichfalls zulässig, weil bei Wettbewerbsverstößen weder eine „klassische Privatnutzung“ gegeben ist noch eine „nichtwirtschaftliche Zweckverwendung“ vorliegt ().