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ZWF 1, Jänner 2017, Seite 19

Gewerbsmäßige Begehung; Tatbegriff

ZWF 2017/1

§ 70 StGB

; RIS-Justiz RS0130965

„Solche Taten“ in § 70 Abs 1 Z 3 StGB meint die Verwirklichung jenes Tatbestandes in objektiver und subjektiver Hinsicht, dessen gewerbsmäßige Begehung geprüft wird. Es muss also eine Subsumtion nach dem jeweiligen – nach gedanklicher Eliminierung des Wortes „gewerbsmäßig“ verbleibenden – Tatbestand möglich sein.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder/ Norbert Wess
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