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Begründung einer DBA-Betriebsstätte durch unmittelbar absatzfördernde Tätigkeiten
EAS 3343 vom , SWI 2014, 237.
Ob eine Marketingzwecken dienende inländische Einrichtung eines ausländischen Unternehmens eine DBA-Betriebsstätte (und damit ein Besteuerungssubjekt) begründet oder als bloße Hilfseinrichtung anzusehen ist, hängt nicht davon ab, ob damit letztlich in- oder ausländische Zielmärkte beliefert werden sollen, sondern allein davon, ob die dort durchgeführten Tätigkeiten ihrer Natur nach die Umsatzerzielung des betreffenden Unternehmens unmittelbar fördern oder nicht.