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ZWF 5, September 2021, Seite 188

Die Reform des deutschen Straftatbestands der Geldwäsche

Wesentliche Änderungen im Überblick

Felix Ruhmannseder

Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen vor, die der deutsche Straftatbestand der Geldwäsche durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche erfahren hat.

1. Der Straftatbestand und seine grundlegenden Änderungen im Überblick

Der deutsche Straftatbestand der Geldwäsche ist in § 261 dStGB normiert. § 261 dStGB ist ein Anschlussdelikt, dem eine rechtswidrige Tat iSd § 11 Abs 1 Z 5 dStGB vorausgeht, aus der die Gegenstände der Geldwäsche stammen. Die Regelung zählt zu den wohl unübersichtlichsten und schwierigsten Tatbeständen, die das deutsche Strafgesetzbuch zu bieten hat. Seit Einführung der Vorschrift durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) im Jahr 1992 haben zahlreiche Gesetzesänderungen im Laufe der Zeit insbesondere zu einer erheblichen Ausweitung des Vortatenkatalogs, einer Ausdehnung des personellen Anwendungsbereichs auf den Vortäter sowie zu einer Erhöhung der Mindeststrafe geführt.

Am wurde die Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie...

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