zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 4, Juli 2018, Seite 196

Umsatzsteuerhinterziehung ausländischer Unternehmer bei haftungsbewehrtem Übergang der Abfuhrpflicht

Offenlegungspflichtverletzungen in § 27 Abs 4 UStG-Fällen unter finanzstrafrechtlichen Gesichtspunkten

Rainer Obermann

Ausländische Unternehmer unterliegen mit im Inland ausgeführten Umsätzen grundsätzlich auch dann der Umsatzsteuer, wenn sie keinen (Wohn-)Sitz, keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder keine Betriebsstätte im Inland haben. Dieser Beitrag analysiert abgabenrechtliche Offenlegungspflichten in den besonderen Fällen des haftungsbewehrten Übergangs der USt-Abfuhrpflicht auf den Leistungsempfänger nach finanzstrafrechtlichen Gesichtspunkten.

1. Übergang der bloßen USt-Abfuhrpflicht vs Übergang der Steuerschuld

1.1. Haftungsbewehrter Übergang (nur) der USt-Abfuhrpflicht

1.1.1. Besondere USt-Abfuhrverpflichtung des Leistungsempfängers

Erbringt ein Unternehmer, der im Inland weder einen (Wohn-)Sitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine Betriebsstätte hat – in der Folge kurz: ein „ausländischer Unternehmer“ –, im Inland steuerpflichtige Leistungen an bestimmte Abnehmer, so kommt es nach Maßgabe des § 27 Abs 4 Satz 1 UStG in gewissen Fällen zum haftungsbewehrten Übergang (nur) der (bloßen) USt-Abfuhrverpflichtung: Nicht der leistende ausländische Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger – jedoch nur, sofern letzterer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder selbst Unternehmer iSd § 2 UStG ist, für dessen Unterne...

Daten werden geladen...