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ZWF 6, November 2015, Seite 286

Sachverständigenbeweis; Befangenheit

ZWF Redaktion

§ 126 StPO

Ratz, Was gilt mit Inkrafttreten des StRÄG 2015 für Sachverständige im Strafprozess?, ÖJZ 2015/110, 836

Der Autor kritisiert die Streichung der Worte „Sachverständige oder“ für die Geltendmachung der Befangenheit von Sachverständigen (§ 126 Abs 4 Satz 3 StPO) durch das StRÄG 2015 und kommt zum Schluss, dass sie nichts am Norminhalt ändert, sondern bloß Ausdruck unbeholfener Gesetzestechnik bei gleichzeitig fehlendem Regelungswillen des Gesetzgebers ist.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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