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ZWF 1, Jänner 2018, Seite 29

Ausgewählte Aspekte zur Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie aus Bankensicht

Paul Guthann und Michael Neudek

Mit der Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie wurden die Vorschriften zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Kredit- und Finanzinstitute erstmals übersichtlich in einem eigenen Gesetz, dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG), zusammengefasst. Weiters wurde ein wichtiger Teilbereich der 4. Geldwäsche-RL mit einem besonderen Gesetz, dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), umgesetzt. Dieses Gesetz, das seit nur hinsichtlich der neuen Definition des wirtschaftlichen Eigentümers in Kraft ist, tritt bezüglich der sonstigen Bestimmung mit in Kraft.

Ziel dieses Artikels ist es, wichtige ausgewählte Aspekte der 4. Geldwäsche-RL und deren Umsetzung in Österreich aus Sicht der Banken kritisch zu beleuchten und allenfalls Verbesserungen sowie weiteren Handlungsbedarf aufzuzeigen.

1. Risikoanalyse und Risikomodell

1.1. Stärkung des risikobasierten Ansatzes

Ein zentrales Anliegen der 4. Geldwäsche-RL ist die Stärkung des risikobasierten Ansatzes, dem auch im FM-GwG Rechnung getragen wird. Zu erwarten ist, dass diese Flexibilisierung der im Einzelfall je nach Risiko anzuwendenden Sorgfaltspflichten den Kredit- und Finanzinstituten zumindest längerfristig Vortei...

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