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ZWF 4, Juli 2017, Seite 184

Erwerbsaufwendungen iZm strafbaren Handlungen

ZWF 2017/47

§ 33 FinStrG

BFH , VI R 27/15, PStR 2017, 27

Auch strafbare Handlungen können, wenn sie iZm einer beruflichen Tätigkeit stehen, Erwerbsaufwendungen begründen und so zu Werbungskosten führen. Allerdings dürfen diese nicht auf privaten Umständen beruhen. Besonders eine persönliche Bereicherung auf Kosten des Betriebs überlagert den betrieblichen Zusammenhang.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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