zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 4, Juli 2017, Seite 183

Strafzumessung

ZWF 2017/43

§ 23 FinStrG

Ausgehend von den vorliegenden Strafzumessungsgründen (erschwerend: einschlägige Vorstrafe, mildernd: Geständnis und lange Verfahrensdauer) war auf Grundlage der Schuld des Angeklagten, unter Einbeziehung seiner persönlichen Verhältnisse und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Geldstrafe iHv 25 % der Maximalsanktion tat- und schuldangemessen.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
Daten werden geladen...