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Normenkontrolle; Parteiantrag; Rechtsanwaltschaft
Rohregger, Normprüfungsanträge durch Parteien – Erste Erfahrungen aus der Sicht der Rechtsanwaltschaft, RZ 2017, 66
Der Beitrag erörtert die Rechtsschutzlücke vor dem Parteiantrag, die sich bei Gegenüberstellung der Systematik der Normenkontrolle im Verwaltungsbereich einerseits und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit andererseits eröffnete. Wegen des in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erblickten Rechtsschutzdefizits war gefordert worden, dass Parteien vor den Zivil- und Strafgerichten auch eigeninitiativ ein Normprüfungsverfahren beim VfGH einleiten können. Mit hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit nunmehr in Form des Parteiantrags auf Normenkontrolle geschaffen, der bei der Rechtsanwaltschaft breite Zustimmung findet.