Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ende der Außenprüfung
ZWF 2021/49
, ÖStZB 2021, 186
Die Außenprüfung endet bereits mit der Schlussbesprechung und nicht erst mit der Zustellung des Betriebsprüfungsberichts. Weitere Ermittlungen nach der Schlussbesprechung bedürfen daher einer neuen Rechtsgrundlage (zB Wiederholungsprüfung gem § 148 Abs 3 BAO; Vorhalt gem § 161 BAO).