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ZWF 4, Juli 2021, Seite 174

Auslagerung abgabenrechtlicher Pflichten an eine Steuerberatungsgesellschaft

ZWF 2021/47

§ 8 FinStrG

Der Angeklagte verantwortete sich damit, dass er im anklagegegenständlichen Zeitraum im Unternehmen „für den Bau“, die Qualitätskontrolle und die Rechnungsausstellung zuständig gewesen sei, während die Berechnung der Umsatzsteuer sowie die Erstellung der „Jahreserklärung und […] Bilanzen“ von der gezielt als „Beste [...] für den Baubetrieb“ gewählten Steuerberatungsgesellschaft vorgenommen worden sei, der er alle Rechnungen und Belege weitergeleitet habe. Da sich die Tatrichter mit dieser, nicht allein den Umstand steuerlicher Vertretung behauptenden Verantwortung nicht hinreichend auseinandergesetzt haben, liegt ein Begründungsmangel vor, der zur Aufhebung des Urteils führt.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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