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Überwachungsverschulden, Kontrollsystem, eigenmächtige Handlungen
ZWF 2019/74
§§ 5 Abs 1, 9 Abs 1 VStG
Gerade für den Fall eigenmächtiger Handlungen von Arbeitnehmern muss ein entsprechendes Kontrollsystem Platz greifen, weil nicht völlig darauf vertraut werden kann, dass eingewiesene, laufend geschulte und ordnungsgemäß ausgerüstete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedenfalls den Rechtsvorschriften Genüge leisten.