Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Widerspruch, Widerspruchsrecht, Recht auf Verschwiegenheit
ZWF 2019/72
OLG Graz , 1 Bs 32/19v; RIS-Justiz RG0000174
Einem Beschuldigten, dem nicht selbst ein gesetzlich anerkanntes Recht auf Verschwiegenheit zukommt, steht ein Widerspruch iSd § 112 StPO gegen die Sicherstellung in seiner Verfügungsmacht befindlicher schriftlicher Unterlagen und Datenträger nicht zu, mögen diese auch an sich dem Berufsgeheimnisschutz unterfallende Informationen beinhalten.
Hinweis: Vgl so auch schon .