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ZWF 6, November 2019, Seite 236

Antrag auf Einstellung, Rechtsmittelverfahren

ZWF 2019/69

§§ 108 Abs 1, 210 Abs 3 StPO

OLG Linz 9 Bs 167/19a, 9 Bs 199/19g; RIS-Justiz RL0000204

Wenngleich das Strafverfahren erst während des Rechtsmittelverfahrens eingestellt wurde, ist der bis zur Einstellung des Strafverfahrens infolge Beschwerde rechtskräftig noch nicht erledigte Antrag auf Einstellung einer inhaltlichen Entscheidung nicht mehr zugänglich. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft während eines anhängigen Rechtsmittelverfahrens aufgrund einer Beschwerde gegen einen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens abweisenden Beschluss bewirkt, dass die Beschwerde – wie der Antrag – gegenstandslos wird.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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