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Besteuerung veruntreuter Beträge
Doralt, Veruntreuung und Diebstahl: Arbeitslohn und Steuerhinterziehung? ÖJZ 2020/120, 1013
Doralt: „Nie wollte der Gesetzgeber veruntreute Gelder des Arbeitnehmers der Einkommensteuer unterwerfen, noch weniger wollte er ein Finanzstrafverfahren, wie es der VwGH in stRsp – gegen den OGH – judiziert.“