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Grundrechtsschutz im Abgabenverfahren
§ 292 BAO; Art 47 GRC; Art 6 EMRK
Achatz/Kirchmayr, § 292 BAO verfassungskonform – GRC gilt im Abgabenverfahren, taxlex 2020, 269
Die Grundrechte der GRC sind als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte gem Art 144 B-VG Prüfungsmaßstab im Verfahren vor dem VfGH. Bislang wurde allgemein davon ausgegangen, dass Art 6 EMRK (entspricht inhaltlich Art 47 GRC) im Abgabenverfahren nicht gilt. Eine Verfahrensordnung, die auch Geltung für Verfahren beansprucht, in denen das Recht der Europäischen Union durchzuführen ist, muss sich an den Vorgaben der GRC messen lassen. Verfahrensrechtliche Garantien, die zB im Umsatzsteuerverfahren zu beachten sind, müssen auch in jenen Verfahren gelten, in denen neben der Umsatzsteuer etwa die Einkommensteuer Gegenstand des Verfahrens ist. Nichts anderes kann dann für Verfahren gelten, in denen nur über Steuerfragen ohne Bezug zum Unionsrecht zu entscheiden ist.