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Strafrechtsentwicklung und Umsetzung von FATF-Empfehlungen
Weißer, Expertokratie – Über Macht und Ohnmacht von Experten im Hinblick auf die Strafrechtsentwicklung, ZSTW 2017, 961
Weißer analysiert die Einbindung von Expertenwissen in die strafrechtsbezogene Normsetzung. Demokratietheoretisch unverdächtig ist demnach die hergebrachte Politikberatung durch sachverständige Kreise, die als unverbindliche Expertenansicht in den gesetzgeberischen Diskurs einfließt. Nicht hinnehmbar ist es dagegen nach Weißer, wenn jenseits des nationalen Diskurses ein Expertengremium wie die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) weitgehend unbehelligt am Parlament vorbei regulierend in das nationale Normengefüge eingreift, ohne davor ein ausreichendes Problembewusstsein für diese Vorgänge zu schaffen. Es bedürfe nicht nur einer transparenten Gestaltung von Entscheidungsprozessen innerhalb der FATF, auch inhaltlich müssen die Empfehlungen am Maßstab allgemeiner Freiheitsgewährleistungen geprüft werden.
Auf nationaler Ebene verbietet sich nach Weißer eine unreflektierte Übernahme von Vorgaben, die ausschließlich dem Ziel der Effektivität verpflichtet sind.